Jahresüberschuss 2014

Das Jahr 2014 war finanziell für die Kirchgemeinde mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 12.841,38 € verbunden. Dieser Überschuss wird in folgender Weise verwendet:

  • 250,00 € Zuführung Liebethaler Grundton
  • 1000,00 € Zuführung Jugendarbeit
  • 1500,00 € Bildung einer Rücklage für allgemeine Gemeindearbeit
  • 525,00 € Zuführung Rücklage Orgel der Kirche Liebethal
  • 500,00 € Konfirmandenarbeit
  • 9066,38 € Bildung einer Rücklage für Eigenmittel zum Bau eines Gemeindehauses Graupa

Gebäudekonzeption

Unsere Ev. - Luth. Landeskirche Sachsen hat einen historisch gewachsenen Bestand von 4.500 Gebäuden in kirchlichem Eigentum, der sich in den letzten 100 Jahren kaum verändert hat. Dieser Tatsache steht der demographische Wandel und die immer noch sinkende Gemeindegliederzahlen entgegen, die etwa zwischen 1933 und 2040 einen Rückgang um 90 % der Mitglieder aufweist. Folglich muß die Zahl der für den Verkündigungsauftrag notwendigen Gebäude den tatsächlichen Bedürfnissen und der finanziellen Kraft der einzelnen Kirchgemeinde und der gesamten Landeskirche angepaßt werden. Dazu hat die Landeskirche einen Leitfaden entwickelt, nach dem jede Kirchgemeinde eine eigene Gebäudekonzeption zu entwickeln hat. Nach diesem Leitfaden wurde von Herrn Falk Schönberg eine inhaltlich wie finanziell tragfähige und zukunftsweisende Gebäudekonzeption mit viel Detailarbeit erarbeitet, der der Kirchenvorstand vollumfänglich zugestimmt hat.

Neufassung der Gebührenordnung

Der Kirchenvorstand hat sich seit dem Oktober 2014 mehrfach mi t einer Neufassung der Gebührenordnung unserer Kirchgemeinde befaßt. Dabei ist darauf geachtet worden, dass es bei jeder kirchlichen Amtshandlung (Taufe, Trauung, Trauerfeier) eine gebührenfreie Form gibt und dass die Nutzung unserer Kirchen für die Gemeindeglieder unserer eigenen Gemeinde deutlich niedriger ausfällt als bei einer Nutzung durch Christen anderer Gemeinden, die in der Regel mit einem erhöhten Organisations - und Kommunikationsaufwand verbunden sind.

Pfarrer Burkhard Nitzsche

Gebührenordnung für die Ev. - Luth. Kirchgemeinde Graupa - Liebethal vom 29.04.2015

Auf Grund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a) und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev. - Luth. Landskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A 33) in der aktuellen Fassung hat der Kirchenvorstand der Ev. - Luth. Kirchgemeinde Graupa - Liebethal die folgen de Gebührenordnung beschlossen:

  • § 1 Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Kirche bietet grundsätzlich Gottes Wort, Sakrament, und Gebet bei jeder Amtshandlung unentgeltlich dar.
  2. Gebühren werden nur für die weiteren Aufwendungen der einzelnen Amtshandlungen erhoben.
  3. Über Ermäßigungen, Erlass oder Stundungen von Gebühren nach dieser Ordnung entscheidet der Kirchenvorstand, wenn entsprechende Anträge innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Gebührenbescheides bei ihm eingereicht worden sind.
  • § 2 Gebühre n für kirchliche Amtshandlungen

I. Taufen

  1. Taufen im Gemeindegottesdienst und im Kindergottesdienst gebührenfrei
  2. Taufen zu anderen Zeiten 95,00 €
  3. Bestätigung von Nottaufen gebührenfrei

II. Trauungen

  1. Trauungen in der Stille im Anschluss an einen Gottesdienst oder eine andere Amtshandlung u. Trauung im Gemeindegottesdienst gebührenfrei
  2. Trauungen in ortsüblicher Form 120,00 €
  3. Trauung/ Einsegnung von Christen aus anderen Gemeinden in ortsüblicher Form 240,00 €
  4. Einsegnung von Jubelpaaren aller Gemeinden in Gottesdiensten gebührenfrei
  5. Einsegnung von Jubelpaaren aller Gemeinden außerhalb von Gottesdiensten 95.00 €

III. Gottesdienste zur Eheschließung

Hierfür gelten die unter II. 1. und 2. getroffenen Regelungen.

IV. Trauerfeiern

  1. Trauerfeier zur Sarg - oder Urnenbestattung in einfachster Form gebührenfrei
  2. Trauerfeier zur Sarg - oder Urnenbestattung in ortsüblicher Form in der Kirche für eigene Gemeindemitglieder 95,00 €
  3. Trauerfeier zur Sarg - und Urnenbestattung in ortsüblicher Form in der Kirche für Christen anderer Gemeinden 165,00 €
  • § 3 Gebühren für die Benutzung des Kirchgemeindearchives und für Beglaubigungen
  1. Für die Benutzung des Kirchgemeindearchives einschließlich der Kirchenbücher und damit verbundener Leistungen (z. B. Ausfertigungen und Beglaubigungen von Kirchenbuchzeugnissen) werden die Bestimmungen der aufgrund von § 26 Satz 2 der Verordnung über das Archivwesen erlassenen Mustergebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive (Ziffer 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Archivwesen und zur Regelung der Benutzung kirchlicher Archive vom 05. Februar 2013, Amtsblatt Seiten A 30, 32) in der jeweils gültigen Fassung angewandt.
  2. Diese Gebührensätze sind sinngemäß auch für die Vornahme anderweitiger Beglaubigungen anzuwenden.
  • § 4 Inkrafttreten
  1. Diese Gebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev. - Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
  2. Mit Inkrafttreten dieser Gebührenordnung tritt die Gebührenordnung vom 15.03.2012 außer Kraft.
  3. Die Friedhofsgebührenordnung wird von dieser Gebührenordnung nicht berührt.

Graupa, den 29.04.2015

Der Kirchenvorstand der Ev. - Luth. Kirchgemeinde Graupa - Liebethal

gez. Schönberg (Vorsitzender)             gez. B. Nitzsche (Mitglied)           gez. am Rhein(Leiter des RKA)

Bestätigt: Dresden, den 27.05.2015

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