Friedhöfe

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Informationen zur Nutzung der kirchlichen Friedhöfe in Graupa und Liebethal

Der Friedhof ist der Ort, an dem Verstorbene würdig bestattet werden. Er ist ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird. Die Gestaltung
und Pflege des Friedhofs erfordern besondere Sorgfalt, damit die persönliche Würde der Toten wie der Lebenden gewahrt wird und die Bestattungskultur in der Gesellschaft erhalten bleibt.

Öffnungszeiten
März bis Oktober von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang
November bis Februar von 8.00 Uhr bis Sonnenuntergang

Gewerbliche Arbeiten
Steinmetzbetriebe, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bedürfen der vorherigen Zulassung durch den Friedhofsträger.
Die Errichtung von Grabmalen und Grabeinfassungen ist genehmigungspflichtig. Den Antrag stellt der Gewerbetreibende nach Unterschrift des Nutzungsberechtigten.
Einfassungen aus Holz, Kunststoff oder Metall sind nicht genehmigungsfähig.
 
Nicht gestattet sind:
•  das  Befahren  mit  Fahrzeugen  aller  Art,  ausgenommen  sind Kinderwagen,  Rollstühle  und  Fahrzeuge  mit  Genehmigung  der Friedhofsverwaltung,
•  Lärmen,  sportliche  Betätigung,  Spielen,  Musik  und  Ansprachen (außer bei Bestattungen), Anbieten von Waren, Verunreinigungen, Beschädigungen.

Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und Verantwortung Erwachsener betreten.  
 
Hunde sind an der Leine zu führen.

Die Gestaltung der Grabstätte  
 
Sie ist an die Umgebung anzupassen, so dass der Friedhofszweck erfüllt wird und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Grabstätten sind gärtnerisch zu gestalten, wobei die vorgegebenen Außenmaße der jeweiligen Grabstätte zu beachten sind. Grablaternen sollen zweckentsprechend, passend zur Umgebung und nicht höher als 25 cm sein. Auf weitere Gegenstände auf der Grabstätte soll zugunsten der Bepflanzung verzichtet werden.  
Die Verwendung von bildlichen Darstellungen der/des Verstorbenen sind nicht zulässig.
 
Untersagt sind:
•  Unkrautvernichtungsmittel, chemische Schädlingsbekämpfungs- und Reinigungsmittel,
•  die Verwendung von Kunststoffen, Zier-Kies und Steinen für Grabeinfassung oder Grabgestaltung,
•  Grabschmuck aus nicht verrottbaren Materialien, die Verwendung von Gläsern, Blechdosen und dergleichen als Vasen sowie das Aufbewahren von Geräten und Gefäßen auf und außerhalb der Grabstätte.  
Auf die Verwendung von Pflanzschalen sollte verzichtet werden. Pflanzen sind in der Erde der Grabstätte besser aufgehoben.
 
 Auf unseren Friedhöfen gibt es:
 •  Wahlgrabstätten für Sargbestattung (80 x 180 cm)  
In einer Einzelstelle sind innerhalb von 20 Jahren eine Sarg- und eine Urnenbestattung oder zwei Urnenbestattungen möglich.
 
•  Wahlgrabstätten für Urnenbestattung (60 x 100 cm)
In einer Einzelgrabstätte sind innerhalb von 20 Jahren zwei Urnenbestattungen möglich.  
 
Mehrfach-Grabstätten sind möglich.

Evangelisch–Lutherischer Kirchgemeindebund Oberelbe Pirna Kirchgemeinde Graupa–Liebethal
Friedhofsverwaltung: Borsbergstr. 32, 01796 Pirna OT Graupa
Telefon: 03501/548242  E-Mail: kg.graupa_liebethal@evlks.de
www.kirche-graupa.de
Unsere Friedhofsordnung und die Gebührenordnung finden sie unter
https://www.kirche-graupa.de/friedhoefe/

Geschichte des Friedhofs Graupa

Friedhof Graupa 2016-05-01

Jahrhunderte lang wurden die Toten des heutigen Graupa in Schönfeld beigesetzt. Die Orte Groß-, Klein- und Neugraupa gehörten der „Herrschaft Schönfeld“ an und waren daher der Schönfelder Kirchgemeinde zugeordnet. Der etwa 1½-stündige Weg nach Schönfeld wurde zu Fuß zurückgelegt, was im Winter sehr beschwerlich und sogar recht gefährlich war.

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Geschichte des Friedhofs Liebethal

Friedhof Liebethal 2016 - 04 - 07

Alter Friedhof

Der alte Liebethaler Friedhof umgibt die Kirche und wurde im Jahre 1861 vergrößert. Ein Grabstein (stark verwittert aus Sandstein) am Westgiebel der Kirche rechts weist bis in das Jahr 1699 zurück. Er erinnert an die fünf Kinder des Pfarrers Johann Georg Hübsch und seiner Frau Juliane Marie, geb. Hartmann.

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Zur Entwicklung des Graupaer Friedhofs

„Der kirchliche Friedhof ist der Ort, an dem Verstorbene würdig bestattet werden. Er ist für alle, die ihn betreten, ein Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens an die Toten und an die Begrenztheit des eigenen Lebens. An seiner Gestaltung wird auch sichtbar, wie der Verstorbenen in Liebe gedacht wird ...“

Mit diesen Sätzen beginnt unsere Friedhofsordnung. Ein Regelwerk auf geduldigem Papier, dessen Verwirklichung immer wieder unser aller Hinschauen und Tun bedarf. Der Kirchenvorstand und der Friedhofsausschuss stellen sich dieser Herausforderung und bitten um Ihre Unterstützung. Alle Gemeindeglieder, Grabnutzungsberechtigte und Friedhofsbesucher sind eingeladen, sich ebenfalls dieser Herausforderung zu stellen. Was macht unseren Friedhof zu einem Ort, an dem Verstorbene würdig bestattet werden können? Was macht diesen Ort zu einem Ort der Besinnung und des persönlichen Gedenkens? Worin besteht die besondere Sorgfalt in Gestaltung und Pflege zum Erhalt der persönlichen Würde der Toten und der Bestattungskultur? Oder andersherum gefragt, wo geraten Bestattungskultur und Würde in Gefahr? In Zusammenarbeit mit einer Landschaftsarchitektin wollen wir unser Friedhofskonzept weiterentwickeln. Wir sehen drei Herausforderungen für die Entwicklung unseres Friedhofs:

Erstens: Die Gestaltung der Gräber. Dankbar stellen wir fest: Die überwiegende Mehrheit der Grabnutzer hält sich an die Friedhofsordnung. Aber leider gibt es immer wieder Gräber, auf denen nicht die Bepflanzung den optischen Höhepunkt bildet, sondern die Gestaltung mit fragwürdigen Materialien wie Zier-Kies, Plastikblumen, Figuren und weiteren Accessoires bis hin zu Fotos. Das Lagern von Vasen und Gartengeräten ist generell nicht vorgesehen.

Besonders auf den Reihengrabanlagen (Grabstätten mit eingeschränktem Nutzungsrecht) ist nur eine Vase mit Schnittblumen gestattet, jedoch keine Pflanzschalen.

Auch die zunehmende Praxis ungenehmigter Grabeinfassungen mit unzulässigen Materialien wie Brettern, Gehwegplatten oder Kunststoff-Beeteinfassungen sind Anlass zur Sorge. Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben errichtet werden, die die dafür erforderliche Genehmigung besitzen.

Zweitens: Der Baumschutz bzw. die Pflege und Entwicklung des Baumbestandes. Insgesamt haben wir auf dem Graupaer Friedhof einen weitgehend gesunden Bestand an Laub- und Nadelbäumen. Lediglich der Bestand an Lärchen und Birken macht uns Sorge. Etliche Birken und Lärchen mussten bereits gefällt werden.

Entstandene Lücken gilt es zu ergänzen. Ein besonderes Anliegen ist uns die sehr ungleich gepflanzte und schon stark ausgedünnte Allee aus Lärchen am Hauptgang. Wir denken über eine Fällung der Lärchen nach, um eine neue Allee aus kleineren Alleebäumen zu pflanzen.

Drittens: Die Plätze zum Verweilen, insbesondere Bänke oder Sitzgruppen sind entwicklungsfähig. Auch der Ort an der Nordseite um das Kreuz, der seit längerem zu verschiedenen Andachten genutzt wird, könnte gestaltet und mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden.

Dazu kommen die Wasserstellen, die ansprechender gestaltet werden können. Letztlich sind auch sie Orte der Kommunikation und Begegnung.

 Matthias Piel - Vorsitzender Friedhofsausschuss

Immaterielles Kulturerbe  Friedhofskultur

Die Friedhofskultur in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe. Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat im März 2020 die Kultusministerkonferenz die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beschlossen.

Im November 2021 haben die wichtigsten Institutionen und Verbände im deutschen Friedhofswesen ein deutliches Zeichen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Friedhöfe gesetzt und gemeinsam die CHARTA Friedhofskultur unterzeichnet. Das Manifest formuliert den Wert der Friedhofskultur für die Menschen und unsere Gesellschaft. Zugleich definiert die CHARTA ein gemeinsames Begriffsverständnis für den öffentlichen Diskurs zum Thema Friedhofskultur. Nicht zuletzt zeigt sie den großen Facettenreichtum dieses Kulturguts auf.

Anlässlich des 115. Jubiläums der Weihe unseres Friedhofs in Graupa am 2. Juli 2023, schlossen wir uns, wie viele vor uns, dieser CHARTA an, um auch hier vor Ort den Wert unserer Friedhöfe zu unterstreichen. Unser Beitritt zur CHARTA ist somit in eine bundesweite Aktion eingebettet.

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