Kirchenvorstandswahlen 2020-2026

Kirche ist .....

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Kirchenvorstandwahlen in unserer Kirchgemeinde:

Wahlaufruf zu den Kirchenvorstandswahlen 2020 (Gemeindebrief April/Mai 2020 Seite 2-4)

 Liebe Gemeindeglieder!

In diesem Jahr werden in allen Kirchgemeinden und Kirchspielen unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. Für das Leben jeder Kirchgemeinde ist der Kirchenvorstand sehr wichtig. Er muss grundsätzliche Entscheidungen treffen, die Kirchgemeinde verwalten und leiten, aber auch nach Wegen für ein lebendiges Gemeindeleben suchen. Dazu sind immer wieder neue Anregungen und Vorschläge, das gemeinsame Nachdenken, aber auch die eigene Einsatzbereitschaft notwendig. Die gesetzliche Grundlage der Kirchenvorstandswahl ist in der Kirchenvorstandsbildungsordnung unserer Landeskirche geregelt.

In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten sechs Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen zu wählen. Die Wahl findet am Sonntag, den 13.09.2020, im Anschluss an den Gottesdienst in Graupa statt. Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 09.09.2020 mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen. Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche.

Wer ist wahlberechtigt?

Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchliche Berechtigungen besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.

Die Wählerliste wird vom 04.05.2020 bis 17.05.2020 im Pfarramt ausgelegt. Auch nach dem Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 19.07.2020 Einsicht in die Wählerliste genommen werden. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 16.08.2020 an den Kirchenvorstand gerichtet werden.

Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen.

Wer kann als Kirchenvorsteher/Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden?

Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 02.08.2020 im Pfarramt eingereicht werden. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen, das nach Agende IV für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden (Teilband 1) folgenden Wortlaut hat:

„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, und seid ihr bereit, Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“

Die Vorstellung der Kandidaten zur Kirchenvorstandswahl soll im Gottesdienst am 30.08.2020, um 10.30 Uhr, in der Kirche Liebethal erfolgen.

Wo gibt es in unserer Gemeinde Gemeindeglieder, die am Aufbau der Kirchgemeinde mitarbeiten wollen? Wen halten Sie für geeignet, im Kirchenvorstand mitzuarbeiten und das Leben unserer Kirchgemeinde aktiv und verantwortlich mitzugestalten? Wir bitten alle unsere Kirchgemeindeglieder darum, zusammen mit dem Kirchenvorstand auf die Suche nach geeigneten Kandidaten zu gehen. Weitere Informationen zu den Kirchenvorstandwahlen erhalten Sie auch auf der Internetseite unserer Landeskirche.

Der Kirchenvorstand Graupa-Liebethal
Pfarrer Burkhard Nitzsche

Zweiter Wahlaufruf (Gemeindebrief Juni/Juli 2020 Seite 3)

Das Thema der Kirchenvorstandswahl wird uns durch die nächsten Monate bis zum Wahltag am 13.09.2020 begleiten. Im Gemeindebrief April-Mai konnten Sie dazu schon alle wesentlichen Informationen zum Wahlablauf nachlesen. Die Wählerliste wurde vom 04. bis 17.05.2020 im Pfarramt ausgelegt. Nach Ablauf dieser Frist kann bis zum 19.07.2020 telefonisch der Eintrag in die Wählerliste erfragt werden.

Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder vor allem um die Einreichung von Wahlvorschlägen. Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind. Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die bereit sind, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen. Wo gibt es in unserer Gemeinde Gemeindeglieder, die am Aufbau der Kirchgemeinde mitarbeiten wollen? Wen halten Sie für geeignet, im Kirchenvorstand mitzuarbeiten und das Leben unserer Kirchgemeinde aktiv und verantwortlich mitzugestalten? Können Sie sich selbst vorstellen, an dieser Stelle Verantwortung zu übernehmen und zusammen mit anderen Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern den Weg unserer Gemeinde mitzubestimmen? Wir bitten alle unsere Kirchgemeindeglieder darum, zusammen mit dem Kirchenvorstand auf die Suche nach geeigneten Kandidaten zu gehen.

Der Kirchenvorstand Graupa-Liebethal
Pfarrer Burkhard Nitzsche

Umfangreiche Informationen zu den Kirchenvorstandwahlen 2030 finden Sie auch auf der Seite unserer Landeskirche.

Dritter Wahlaufruf (Gemeindebreif August/September 2020 Seite 2)

Im Jahr 2020 haben wir fortlaufend über die anstehende Kirchenvorstandswahl informiert, die am 13.09.2020 im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche Graupa stattfindet. Der entsprechende Wahlaufruf, in dem über alle wichtigen Fragen der Kirchenvorstandswahl informiert wird, ist im Gemeindebrief April-Mai 2020 veröffentlicht und im Gemeindebrief Juni-Juli 2020 wiederholt worden. Wir weisen im Folgenden noch einmal auf wichtige Termine im Zusammenhang mit der Kirchenvorstandwahl hin:

  • Einsicht in die Wählerliste bestand bis zum 19.07.2020 zu den Öffnungszeiten des Pfarramtes. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit von Eintragungen in die Wählerliste sind bis zum 16.8.2020 möglich.
  • Wahlvorschläge können bis zum 2.8.2020 im Pfarramt eingereicht werden. Sie müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein.
  • Die Kandidatenliste wird auf der Grundlage der Wahlvorschläge am 16.08.2020 im Gottesdienst, in den Schaukästen und auf der Website der Kirchgemeinde veröffentlicht.
  • Die Vorstellung der Kandidaten zur Kirchenvorstandswahl erfolgt im Gottesdienst am 30.08.2020, um 10.30 Uhr in der Kirche Liebethal.
  • Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens zum 09.09.2020 mündlich oder schriftlich im Pfarramt die Unterlagen zur Briefwahl anfordern.
  • Wahltag ist der 13.2020. Das Wahlergebnis wird mit Hinweis auf die Einspruchsfrist am 20.09.2020 veröffentlicht.

Wir bitten alle unsere Kirchgemeindeglieder darum, zusammen mit dem Kirchenvorstand, Wahlvorschläge einzureichen. Umfangreiche Informationen zu den Kirchenvorstandwahlen erhalten Sie auch auf der Internetseite unserer Landeskirche. Bitte machen Sie auch von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch, wenn Sie am Wahltag verhindert sind.

Der Kirchenvorstand Graupa-Liebethal
Pfarrer Burkhard Nitzsche

Kandidatenliste zur Kirchenvorstandswahl der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Graupa-Liebethal

Für die Kirchenvorstandwahl am 13.9.2020 kandidieren:

Herr

Armin

Groß

Liebethal

Bauingenieur

Frau

Inka

Gürtler

Graupa

Ärztin

Frau

Wera

Holzweißig

Graupa

Dipl.-Psychologin

Frau

Dorothea

Leonhardi

Birkwitz

Med.-techn.Laborassistentin

Frau

Ines

Lippert

Graupa

Bilanzbuchhalter

Herr

Matthias

Piel

Liebethal

Sozialarbeiter

Frau

Anke

Schwind

Graupa

Kaufmännische Angestellte

Herr

Matthias

Vieweg

Graupa

Heilerziehungspfleger / Kreativitätspädagoge

Frau

Bianka

Wehner

Graupa

Produktionsarbeiterin Mikroelektronik

Laut Ortsgesetz vom 11.12.2019 zur Kirchenvorstandwahl sind von den zur Wahl stehenden Kandidaten sechs Kirchvorsteher zu wählen und zwei zu berufen. Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten sind bis zum 23.8.2020 beim Kirchenvorstand nicht eingelegt worden. Deshalb ist diese Kandidatenliste in dieser Form gültig.

Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt am Sonntag, den 30. August im Gottesdienst um 10.30 Uhr in der Kirche Liebethal. Dazu werden alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder herzlich eingeladen.

Die Wahl findet am Sonntag, 21. September nach den Gottesdienst in der Graupaer Kirche (10.30 Uhr) von ca. 11.30 Uhr an statt.

Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können bis zum 09.09.2020 mündlich oder schriftlich im  Pfarramt die Unterlagen zur Briefwahl anfordern oder die Briefwahl in den Öffnungszeiten des Pfarramtes vornehmen.

Der Kirchenvorstand / der Wahlausschuss Kirchgemeinde Graupa-Liebethal

Graupa-Liebethal, 24.8.2020

Kandidatenliste als Download